Informationen rund um die Pflege
Zunächst muss bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden. Dies kann sowohl telefonisch, als auch online erfolgen. Mit Hilfe einer pflegefachlich begründeten Beurteilung durch den medizinischen Dienst wird der Pflegegrad ermittelt.
Pflegegeld
Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen, kann Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 1 - 0 €
Pflegegrad 2 - 347 €
Pflegegrad 3 - 599 €
Pflegegrad 4 - 800 €
Pflegegrad 5 - 990 €
Pflegesachleistung
Wenn professionelle ambulante Pflegedienste Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld versorgen, wird ein Sachleistungsbudget zu Verfügung gestellt. Wird dieses nicht ausgeschöpft, kann man Kombinationsleistungen beantragen und erhält einen prozentualen Anteil an Pflegegeld ausgezahlt.
Pflegegrad 1 - 0 €
Pflegegrad 2 - 796 €
Pflegegrad 3 - 1.497 €
Pflegegrad 4 - 1.859 €
Pflegegrad 5 - 2.299 €
Tages- und Nachtpflege
Wenn die Versorgung nicht in ausreichendem Umfang im häuslichen Umfeld gewährleistet werden kann, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Einrichtung. Die Kosten dafür übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse. Unterkunft und Verpflegung sind Eigenleistungen und müssen selbst getragen werden.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit vorübergehend keine Versorgung sicherstellen kann, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese ist bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr möglich und kann 3.539,00 € umfassen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen).
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann, hat der Pflegebedürftige (Pflegegrad 2 bis 5) Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege. Diese kann 3.539,00 € umfassen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen).
Beratungsbesuch
Wenn der Pflegebedürftige Geldleistungen in Anspruch nimmt, muss man der Pflegekasse einen Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst nachweisen. Dieser muss bei Pflegegrad 2 - 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 - 5 vierteljährlich erbracht werden.
Pflegehilfsmittel
Wenn Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 42,00 €.
Wohnumraum-anpassung
Wenn Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld durch bauliche Gegebenheiten eingeschränkt sind, bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.180,00 € (Umbau Badewanne, Türschwellen).
Betreuungs- und
Entlastungsleistungen
Betreuungsleistungen sollen der Entlastung der Pflegeperson dienen. Die Summe von 131,00 € wird dem Pflegebedürftigen nicht ausgezahlt, sondern steht für entlastende Hilfen eines Pflegedienstes oder eines Unternehmens der haushaltsnahen Dienstleistung zur Verfügung.
